Brigitte Prähofer, Alexandra Giefing
Seit nunmehr sechzig Jahren verfügt der Landkreis Altötting über eine Pädiatrie.
Anlass genug, aus Sicht der Kinderkrankenschwester von heute einmal innezuhalten und einen Rückblick zu wagen – einen Rückblick auf die Geschichte dieses Pflegeberufes im Allgemeinen sowie auf einige nachfolgend näher beschriebene Teilbereiche, die dieser Beruf umfasst.
1836: Theodor Fliedner (1800–1864) gründet die erste protestantische Krankenpflegeschule Deutschlands in Kaiserswerth. Zum ersten Mal in der Geschichte wird von den sog. "Kaiserswerther Diakonissen" eine theoretische und praktische Ausbildung im Krankenhaus verlangt.
1897: Eröffnung der ersten deutschen Pflegeschule für Säuglings- und Kinderkrankheiten in Dresden, wo im gleichen Jahr auch das erste deutsche "Säuglingsheim" unter der Leitung von Arthur Schloßmann (1867–1932) errichtet wird. Dort erfolgt die Ausbildung der ersten "Säuglingspflegerinnen".
1917: Mit Wirkung vom 31. März werden die Vorschriften über die staatliche Prüfung von Säuglingspflegerinnen in Preußen erlassen. Eine einjährige Ausbildungszeit (einschließlich 200 Std. Theorie) wird darin vorgeschrieben. Bei Meldung zur staatlichen Prüfung müssen die Bewerberinnen das 21. Lebensjahr vollendet haben.
1923: In einem neuerlichen preußischen Erlass werden die Ausbildungszeit für die "Säuglings- und Kleinkinderschwester" auf zwei Jahre (einschließlich 200 Std. Theorie) und das Mindestalter für die Prüfung auf 20 Jahre festgelegt.
1957: Die Berufsbezeichnung "Kinderkrankenschwester" wird lt. Krankenpflegegesetz vom 15.07.1957 eingeführt. Die Ausbildung umfasst von nun an 400 Std. Theorie und außerdem ein sog. Anerkennungsjahr mit 50 Std. Theorie.
1965: Erlass eines neuen "Krankenpflegegesetzes" (20.09.65 – BGBl/1443), welches die 1957 eingeführte Berufsbezeichnung schützt.
1966: Am 02. August ergeht zum bereits 1965 erlassenen Krankenpflegegesetz die "Ausbildungs und Prüfungsordnung für Krankenschwestern, Krankenpfleger und Kinderkrankenschwestern" (BGBl/462), die im Einzelnen die Ausbildungsdauer (drei Jahre), den Ausbildungsgegenstand (Fächer mit Mindeststundenzahl, insgesamt 1200 Std.) und die Abschlussprüfung vor einem staatlichen Ausschuss festlegt.
1985: Das Krankenpflegegesetz wird mit der Ausbildungs- und Prüfungsordnung vom 16.10.1985 den EG-Richtlinien angeglichen: 3 Jahre Ausbildung mit 1600 Std. Theorie und 3000 Std. Praxis. Neben die Kinderkrankenschwester tritt die Berufsbezeichnung Kinderkrankenpfleger. In § 4 wird eine sach- und fachkundige, umfassende, geplante Pflege des Patienten gefordert.
2004: Ein neu gefasstes Krankenpflegegesetz tritt am 01.01.2004 in Kraft. Die theoretische Ausbildung wird auf 2100 Stunden angehoben, die praktische Ausbildung auf 2500 Stunden reduziert (siehe auch Kapitel 27).
Nicht einfach war es seinerzeit, die Bedingungen zu erfüllen, die mit der Aufnahme an eine Kinderkrankenpflegeschule verknüpft waren. So waren die Schülerinnen beispielsweise dazu verpflichtet, Unterkunft in dem der Klinik angeschlossenen Wohnheim zu nehmen, ein Umstand, der eine etwaige Mutterschaft oder gar eine eigene Familie von vornherein ausschloss. Die Aufsicht über Wohnheim und Schule oblag für gewöhnlich Ordensschwestern, die auch zuständig für die Einhaltung einer strikten Hausordnung mit streng geregelten Ausgeh und Besuchszeiten (u.a. grundsätzliches Verbot von Männerbesuchen etc.) waren.
Heute wohnen Schwesternschülerinnen selbstverständlich auch außerhalb der Wohnheime oder aber auf eigenen Wunsch im vorhandenen Wohnheim. Ebenso selbstverständlich sind heutzutage verheiratete Schüler oder solche, die bereits Kinder haben. Eine Schwangerschaft während der Ausbildungszeit ist längst kein Kündigungsgrund mehr.
Im Gegensatz zur heutigen Ausbildung orientierten sich Schülerausbildung und die sog. "Schülerarbeiten" in früherer Zeit an anderen Schwerpunkten: Fertigkeiten wie Stopfen, Nähen, Spülen, Putzen, Windeln legen etc. mussten von den damaligen Schülerinnen grundsätzlich beherrscht werden, heute dagegen steht die pflegerisch-medizinische Schulung eindeutig im Vordergrund. Die Zielsetzung bei der Ausbildung hatte und hat jedoch auch heute noch ihre unveränderte Gültigkeit: die qualifizierte Kinderkrankenschwester, wenngleich sich auch diese Bezeichnung im Lauf der Jahre mehrmals gewandelt hat.
Nicht nur die Aufgaben der Schwesternschüler waren Veränderungen unterworfen, sondern auch die der bereits ausgebildeten Kinderkrankenschwestern: Ihr Aufgabenbereich erstreckte sich früher auf Tätigkeiten wie die intravenöse Blutentnahme und das intravenöse Injizieren, das Legen von Infusionen, die Versorgung der Milchküche sowie des Sterilgutes und auch die Bewältigung anfallender Putzarbeiten o. ä. Einige dieser Tätigkeiten fallen heutzutage allein aus rechtlichen Gründen nicht mehr in den Zuständigkeitsbereich der Kinderkrankenschwester (z.B. intravenöses Injizieren etc.), andere wiederum sind durch zentrale Stellen übernommen worden (z. B. Sterilgutversorgung etc.).
Betrachtet man die heutzutage übliche – im Gegensatz zu früher – relativ kurze Verweildauer der kleinen Patienten, wird ersichtlich, dass daraus ein wesentlich höherer Arbeitsaufwand in nachfolgend aufgeführten Teilbereichen resultiert:
Vor allem im Bereich der Elternintegration im Krankenhaus sind – im Vergleich zu früher – große Fortschritte erzielt worden. Beispielsweise war es seinerzeit den Eltern grundsätzlich nicht gestattet, bei ihren kranken Kindern im Krankenhaus zu bleiben.
Abb.: Bis in die siebziger Jahre war die alleinige Pflege durch die Schwester in deutschen Krankenhäusern üblich
Üblich war eine durchschnittliche Besuchszeit von zwei Stunden pro Tag. Heutzutage dagegen sind die Besuchszeiten abgeschafft, wodurch es den Eltern ermöglicht wird, den ganzen Tag im Krankenhaus zu bleiben, um in die Pflege ihres Kindes mit einbezogen zu werden.
Abb.: Die Eltern werden heute selbst bei Frühgeborenen in die Pflege – wenn es geht vom ersten Tag an – mit einbezogen
Abb.: In Anwesenheit der Mutter kann es auch im Krankenhaus recht lustig sein
Eine weitere Möglichkeit ist die Mitaufnahme eines Elternteils, was jedoch von den jeweiligen Platzverhältnissen der Station abhängig ist.
Abb.: Mutter-Kind-Aufnahme: In einem Raum werden in der Regel zwei Kinder und zweiBegleitpersonen aufgenommen. Durch den Erweiterungsbau 1998 wurden die knappenMöglichkeiten, Kinder mit Begleitpersonen aufzunehmen, verbessert
Aus der Integration der Eltern in die Pflege ihrer Kinder resultiert eine enge Zusammenarbeit zwischen Kinderkrankenschwester und Betreuungsperson des betreffenden Kindes. Folglich kann auch gegebenenfalls auf spezielle Gewohnheiten des Kindes Rücksicht genommen bzw. anders darauf eingegangen werden.
Offene Besuchszeiten und die "Mutter Kind-Aufnahme" machen einen Krankenhausaufenthalt für alle Beteiligten angenehmer, wenngleich dadurch oftmals dem Pflegepersonal der Zugang zum Kind erschwert wird.
Große Veränderungen haben sich bis heute auch hinsichtlich der Arbeitszeitregelung für Kinderkrankenschwestern ergeben.
Hierzu ein Auszug aus dem Erfahrungsbericht einer Schülerin (Frau Gisela Maus, geb. 1937), die im Mai 1955 ihre Ausbildung zur Kinderkrankenschwester an der Universitäts-Kinderklinik in Marburg aufnahm:
"…Unser Arbeitstag begann morgens um 6.00 Uhr und endete um 19.00–20.00 Uhr", wenn alle Arbeit erledigt war. "Wir hatten zwei Freistunden am Tag, meistens morgens von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr", die von der Stationsschwester eingeteilt wurden. Zu Anfang der Ausbildung gab es 1/2 freien Tag pro Woche, der in der Regel um 14.00 Uhr begann, und 11/2 freie Tage in zwei Wochen. Nach dem ersten 1/2 Ausbildungsjahr änderte sich die Arbeitszeitregelung so, daß jede Woche 11/2 freie Tage genommen werden konnten. (...) "Sehr, sehr anstrengend waren die Nachtwachen: 4 Wochen lang!" – ca. einmal im Quartal – "Unser Dienst begann dann um 20.00 Uhr und endete um 6.00 Uhr. Um 7.00 Uhr mußten alle `Nachtwächter´ noch zur Oberschwester, um zu berichten..."
(Auszug entnommen: Würz, Monika: "Zwei Erfahrungsberichte aus früheren Jahren"; In: "Kinderkrankenschwester", Ausgabe 6/94, S. 206) Ein unbestreitbarer Vorteil der oben vorgestellten Arbeitszeiten lag sicherlich im wesentlich engeren und kontinuierlicheren Kontakt zu den kleinen Patienten.
Im Lauf der Zeit jedoch vollzog sich ein langsamer Wechsel vom so genannten "geteilten Dienst" (s. o.) zum heute praktizierten Schichtdienst, der in Früh-, Spätund Nachtdienst gegliedert ist. Auf diese Weise hat sich, im Vergleich zu früher, sowohl die tägliche Arbeitszeit pro Schicht verkürzt als auch der Nachtdienst auf inzwischen vier bis sieben Nächte reduziert. Die maximale wöchentliche Arbeitszeit darf dabei nicht überschritten werden.
Wie sich heutzutage ein Tagesablauf auf der Kinderstation in der Kreisklinik Altötting gestaltet, soll folgende Übersicht veranschaulichen:
Frühdienst (06.00–14.00 Uhr)
Spätdienst (13.30–21.30 Uhr)
Zusätzliche Arbeiten im Früh- und Spätdienst:
Nachtdienst (21.00–06.30 Uhr)
Zusätzliche Arbeiten während des Nachtdienstes:
Trotz großer Veränderungen im Lauf der Jahre seit seiner Entstehung haben einige Voraussetzungen für das Berufsbild der Kinderkrankenschwester niemals ihre ursprüngliche Gültigkeit verloren, wie beispielsweise Freude am Beruf, Einfühlungsvermögen, Verantwortungsbewusstsein und Teamfähigkeit.
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